Es ist soweit: Der Welttag des Buches hat begonnen – und damit auch das angekündigte Gewinnspiel. „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ verlost elf neue Bücher! Wer eines davon gewinnen will, kommentiert einfach diesen Artikel auf der Webseite des Blogs (also nicht bei Facebook oder Google+!) und ist damit im Lostopf.
Wer möchte, kann in seinem Kommentar dazu schreiben, welches Buch besonders gewünscht ist – dann lässt sich darauf möglicherweise Rücksicht nehmen. Sehr gerne dürfen Sie außerdem schreiben, was Ihnen das Lesen von Büchern bedeutet oder welches Ihr absolutes Lieblingsbuch ist. Viel Glück beim Gewinnspiel!
Gezogen werden die Gewinner am 30. April. Anschließend werden sie per Mail benachrichtigt.
Und das können Sie gewinnen:
1. Tony Barlow: Baba Jaga, Hoffmann und Campe, 2014, gebunden (Leseexemplar)
2. Arturo Pérez-Reverte: Dreimal im Leben, Insel Verlag, 2013, gebunden (Leseexemplar, vom Insel Verlag für diese Verlosung zur Verfügung gestellt)
3. Mark Bowden: Worm – Der erste digitale Weltkrieg, Berlin Verlag, 2012, gebunden (Leseexemplar)
4. Justin Go: Der stete Lauf der Stunden, Hoffmann und Campe, 2013, gebunden (Leseexemplar, am oberen Buchumschlag leicht bestoßen)
5. Oliver Uschmann: Überleben auf Partys – Expeditionen ins Feierland, Heyne Verlag, 2013, gebunden
6. Friedrich von Borries: Klimakapseln – Überlebensbedingungen in der Katastrophe, Suhrkamp Verlag, 2010, Taschenbuch
7. Detlef Kuhlbrodt: Umsonst und draußen, Suhrkamp Verlag, 2013, Taschenbuch
8. Thomas Bernhard: Frost, Suhrkamp Verlag, 1972, Taschenbuch
9. Rick Yancey: Der Monstrumologe, Bastei Lübbe Verlag, 2012, Taschenbuch
10. Håkan Nesser: Das zweite Leben des Herrn Roos, btb Verlag, 2011, Taschenbuch
11. Luca Di Fulvio: Das Mädchen, das den Himmel berührte, Bastei Lübbe Verlag, 2013, Taschenbuch
Die Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter des Gewinnspiels ist der Blog „Seitengang – Ein Literatur-Blog“. Das Gewinnspiel gehört zur Aktion „Blogger schenken Lesefreude“.
2. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die eMail-Adresse gehört, die beim Kommentar des Blog-Artikels angegeben wird. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme möglich. Ein regelwidriger oder wiederholter Kommentar hat den Spielausschluss des Teilnehmers zur Folge.
4. Es werden nur die im Artikel genannten Preise vergeben.
5. Das Gewinnspiel beginnt am 23. April 2014 um 0 Uhr und endet am 30. April 2014 um 12 Uhr.
6. Die elf Gewinner werden zeitnah unter Verwendung der bei der Kommentierung angegebenen Mailadresse benachrichtigt. Jeder Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 6. Mai 2014 zu bestätigen und die noch benötigten Angaben zu machen, um den Gewinn zuzustellen. Andernfalls ist „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen.
7. Die Preise werden den Gewinnern per Post an die bei der Bestätigung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ nicht verantwortlich.
8. Eine Barauszahlung oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar.
9. Jeder Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name und sein Wohnort am Ende des Gewinnspiels auf „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ veröffentlicht werden.
10. Jegliche Schadenersatzverpflichtung von „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ und ihres Verantwortlichen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden von „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ nur zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Sie werden nicht zum Zwecke der Werbung gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet ebenfalls nicht statt.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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