Einmal im Jahr feiert die deutschsprachige Comicszene den sogenannten Gratis-Comic-Tag (GCT). Dann liegen in vielen Comic-Läden und Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz 30 eigens für diesen Tag produzierte Hefte aus, die kostenlos mitgenommen werden können. Ziel der Aktion ist es, das narrative Potential, die thematische Vielfalt und künstlerische Qualität des Mediums einer breiteren Öffentlichkeit vertraut zu machen. Vor allem aber soll sie all jenen Menschen, die ihren Lesestoff über das Internet beziehen, einen Anreiz bieten, wieder mehr die lokalen Buch- und Comicläden zu besuchen.
Die Auswahl in diesem Jahr ist wieder mal fein: 30 unterschiedliche Hefte haben die Verlage produzieren lassen, darunter Auszüge aus aktuellen Manga-Bestsellern wie „One-Punch Man“, crossmediale Comic-Stories zu TV-Formaten wie „Sherlock“ und „Dr. Who“, traditionelle US-Comic-Helden wie Superman und Spider-Man oder moderne zeitgeistige Heldinnen wie die „Paper Girls“ aus dem Verlag Cross Cult.
Dazu intelligente Independent- und freche Pulp-Unterhaltung aus Deutschland, Kindercomics und allerlei Phantastisches. Und natürlich nicht zu vergessen: die Ausgabe zum 65. Geburtstag von Entenhausens genialischen Erfinder Daniel Düsentrieb oder André Franquins Berufschaot „Gaston“, der auch schon 60 Jahre alt wird (man sieht’s ihm nicht an!).
Sie sind Krimi- und Thriller-Fan? Auch an diese Interessen ist gedacht: Die französische Serie „Gil St. Andre“ (All Verlag) ist ein Entführungs-Thriller mit überraschenden Wendungen. „Sherlock“ ist eine japanische Version der BBC-Serie mit Benedict Cumberbatch. Etwas freier, aber auch Sherlock Holmes: „Die Chroniken des Moriaty“ ist eine Horror-Lovecraft-Variante des legendären Stoffes von Arthur Conan Doyle. „Silver“ ist ein stylischer Vampir-Krimi in Schwarzweiß. Und aus Deutschland kommt der Verschwörungs-Thriller „Seneca Akte: Die Ustica-Verschwörung“.
Welcher Laden macht mit?
Knapp 330 Händler haben sich zum diesjährigen Gratis-Comic-Tag angemeldet. Bei einigen Comic-Händlern gibt es am Samstag darüber hinaus auch noch Signierstunden mit Comic-Künstlern, Ausstellungen oder zusätzliche Sonderangebote. Wer wissen möchte, welcher Händler denn aus der Nähe überhaupt mitmacht, kann das hier auf der Webseite zum Comic-Tag nachsehen.
In Ostwestfalen-Lippe nehmen sieben Händler teil: Der Comic-Laden in Lemgo (Kreis Lippe), das Comic- und Musik-Archiv in Bielefeld, der Laden „Moderne Zeiten“ in Bielefeld, sowie die Thalia-Buchhandlungen in Bielefeld, Minden, Paderborn und Bad Oeynhausen.
Verlosung von drei Comics
„Seitengang – Ein Literatur-Blog“ verlost in diesem Jahr mit dem Veranstalter drei Comics (nicht deren Gratis-Hefte!): „Sherlock Holmes & das Necronomicon“ (Splitter Verlag), „Hilda und der Mitternachtsriese“ (Reprodukt Verlag) sowie „Superman: Lois und Clark“ (Bd.1, Panini Verlag). Was Sie tun müssen, um eines dieser Comics zu gewinnen? Kommentieren Sie einfach diesen Artikel und schreiben Sie, warum Sie so gerne Comics bzw. Graphic Novels lesen, und vielleicht auch, welchen der drei Comics Sie am liebsten gewinnen würden.
Alle Kommentare bis Freitag, 12. Mai, 11.59 Uhr, landen im Lostopf (beachten Sie auch die Teilnahmebedingungen am Ende dieses Artikels!).
Die Verlosung ist beendet und die Gewinner bereits benachrichtigt!
Die Geschichte des Gratis-Comic-Tags
Der GTC ist noch ein sehr junger Aktionstag. Es ist nämlich gerade erst sieben Jahre her, dass der deutschsprachige Comic- und Buchhandel und die Comic-Verlagslandschaft den Aktionstag ins Leben gerufen haben. Siebzehn Verlagshäuser, von Marktführern wie Carlsen, Egmont Ehapa und Panini bis hin zu Einmannverlagen und Independent-Comic-Schmieden, hatten sich anfangs zusammengetan und 30 verschiedene Comic-Hefte produziert, die am GTC mit einer Startauflage von 180.000 Stück bei Händlern in fast allen größeren Städten kostenlos an alle Interessierten verschenkt wurden.
Der Erfolg gab den Machern Recht, und 2011 und 2012 wurde die Druckauflage der GCT-Hefte bereits fast verdoppelt. 300.000 Comics gingen unters Volk. 2013 und 2014 stießen immer mehr klassische Buchhandlungen zu den GCT-Läden dazu und führten ihre Kundinnen und Kunden in die Welt der Neunten Kunst ein. Im Jahr 2017 werden erstmals 400.000 Comic-Hefte ausgeliefert.
Die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels:
1. Veranstalter des Gewinnspiels ist der Blog „Seitengang – Ein Literatur-Blog“. Das Gewinnspiel gehört zur Aktion „Gratis-Comic-Tag 2017“.
2. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die eMail-Adresse gehört, die beim Kommentar des Blog-Artikels angegeben wird. Es ist pro Teilnehmer nur eine Teilnahme möglich. Ein regelwidriger oder wiederholter Kommentar hat den Spielausschluss des Teilnehmers zur Folge.
4. Es werden nur die im Artikel genannten Preise vergeben.
5. Das Gewinnspiel beginnt am 09. Mai 2016 um 10 Uhr und endet am 12. Mai 2016 um 12 Uhr.
6. Die Gewinner werden noch am 12. Mai unter Verwendung der bei der Kommentierung angegebenen Mailadresse benachrichtigt. Die Gewinner haben den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. Mai 2016 zu bestätigen und die noch benötigten Angaben zu machen, um den Gewinn zuzustellen. Andernfalls ist „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen.
7. Der Preis wird den Gewinnern per Post an die bei der Bestätigung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ nicht verantwortlich.
8. Eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist nicht übertragbar.
9. Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name und sein Wohnort am Ende des Gewinnspiels auf „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ veröffentlicht wird.
10. Jegliche Schadenersatzverpflichtung von „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ und ihres Verantwortlichen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden von „Seitengang – Ein Literatur-Blog“ nur zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Sie werden nicht zum Zwecke der Werbung gespeichert.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.